Friday, July 27, 2018

Blatt für PMZ 07-08/2018 - MarkenG § 14 Abs. 2 (Resistograph)

Wird für eine primär auf das Ausland ausgerichtete Internetseite in zulässiger Weise ein Metatag gesetzt, der eine bessere Erreichbarkeit dieser Internetseite auch im Inland begründet, so kann das ein maßgeblicher Gesichtspunkt für die Annahme eines relevanten Inlandsbezugs einer Markenbenutzung nur sein, wenn es sich dabei um einen von dem Betreiber der Internetseite in zumutbarer Weise beeinflussbaren Umstand handelt.
BGH, Urteil vom 9. November 2017 - I ZR 134/16 - OLG Karlsruhe LG Mannheim https://bit.ly/2ApdGQP

No comments:

Post a Comment

Note: Only a member of this blog may post a comment.