GRUR 7/2018 - BPatG 23.11.17 – 30 W (pat) 803/15 Design-Nichtigkeitssache: Schutzgegenstand und einheitliche Erscheinungsform eines Designs – Sportbrille
Design-Nichtigkeitssache: Bei einem Einzeldesign kann ein abstrakter Hell-/Dunkelkontrast ohne Festlegung auf konkrete Farbtöne ein hinreichend bestimmtes Merkmal des beanspruchten Gegenstandes bilden.
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