Monday, November 5, 2018

CRonline 9/2018 - BGH v. 22.3.2018 - I ZR 265/16 BGH: Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung über Internettauschbörse umfasst Kosten der Abmahnung des Anschlussinhabers, CR 2018, 588-590


UrhG §§ 19a, 69c Nr. 4, 97 Abs. 2; UrhG § 97a aF


Spricht der Rechtsinhaber im Falle der öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werks über eine Internettauschbörse gegenüber dem für die Rechtsverletzung nicht verantwortlichen Anschlussinhaber eine Abmahnung aus, der daraufhin den Rechtsverletzer benennt, so umfasst der vom Rechtsverletzer zu leistende Schadensersatz die Kosten dieser Abmahnung.

BGH, Versäumnisurteil vom 22. März 2018 - I ZR 265/16 - OLG Düsseldorf
                                                        LG Düsseldorf
                                                       

No comments:

Post a Comment

Note: Only a member of this blog may post a comment.