Monday, November 5, 2018

GRUR 8/2018 - EuGH 12.6.18 – C-163/16 Kein Eintragungshindernis für auf Schuhsohle aufgebrachte Farbe als Marke – Christian Louboutin/Van Haren



Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziff. iii der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass ein Zeichen wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende, das aus einer auf der Sohle eines hochhackigen Schuhs aufgebrachten Farbe besteht, nicht ausschließlich aus der „Form“ im Sinne dieser Bestimmung besteht.

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