Rockamora
Jedenfalls bei Versäumung beider Fristen zur zuschlagsfreien und zur zuschlagspflichtigen Zahlung der Verlängerungsgebühren kommt in der Regel nur eine Wiedereinsetzung in die zuschlagspflichtige Zahlungsfrist in Betracht.
BPatG, Beschluss vom 26. 3. 2019 – 27 W (pat) 44/17
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