BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Marke 30 2016 012 777 – S 156/16 Lösch
hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. Mai 2019 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener sowie des Richters Dr. Nielsen
beschlossen:
1. Die Beschwerde des Antragsgegners und Markeninhabers wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsgegner und Markeninhaber trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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