Entkräftung der Wiederholungsgefahr bei Persönlichkeitsrechtsverletzung – Hochzeitsfoto
Zur Entkräftung der bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung bestehenden Vermutung der Wiederholungsgefahr durch die gegenüber einem Dritten abgegebene strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung und weitere besondere Umstände (hier: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Presseberichterstattung auf Grund redaktionellen Versehens; Fortführung Senat,
Urteil vom 4. Dezember 2018 - VI ZR 128/18, NJW 2019, 1142).
https://tinyurl.com/rmm4zoy
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