Monday, March 30, 2020
GRUR 11/2019 - BPatG 20.11.18 – 7 W (pat) 20/17 Verfahrenskostenhilfe für das Anfertigen von Patentzeichnungen – Gebühren des beigeordneten Vertreters II (Ls.)
Gebühren des beigeordneten Vertreters II
Der im Patenterteilungsverfahren beigeordnete Vertreter hat grundsätzlich Anspruch auf Ersatz von Auslagen, die ihm für die Anfertigung formgerechter, publikationsfähiger Zeichnungen entstanden sind, da dies nicht von der allgemeinen Verfahrensgebühr des § 2 Abs. 2 Nr. 1 VertrGebErstG umfasst ist (Bestätigung von BPatG GRUR 1991, 130).
Dem für das Patenterteilungsverfahren beigeordneten Vertreter steht neben den Verfahrensgebühren des § 2 Abs. 2 VertrGebErstG weder eine Verfahrensgebühr für die Vertretung im „Verfahren über die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe“ noch eine Verfahrensgebühr für das „Verfahren auf Erstattung der Gebühren und Auslagen“ zu.
https://tinyurl.com/tgmzrdp
No comments:
Post a Comment
Note: Only a member of this blog may post a comment.