Monday, March 30, 2020

GRUR Prax 21/2019(24. Oktober 2019) - BPatG 2.10.2019 - 25 W (pat) 39/18 Verwechslungsgefahr zwischen APITT und APPIX wegen auffälliger klanglicher Ähnlichkeiten (Valeska Töbelmann)


BESCHLUSS

In der Beschwerdesache



Verfahrensbevollmächtigte: Barkhoff Reimann Vossius, Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer, Prinzregentenstr. 74, 81675 München

betreffend die Marke 30 2013 064 207

hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 27. Juni 2019 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener und des Richters Dr. Nielsen

beschlossen:

1. Auf die Beschwerde der Markeninhaberin wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 42 vom 16. August 2018 aufgehoben, soweit auf den Widerspruch aus der Unionsmarke 012 839 452 die Löschung der angegriffenen Marke 30 2013 064 207 für die nachfolgenden Dienstleistungen der Klasse 35 angeordnet worden ist:

Beratung in Bezug auf Marketingmanagement; Business Marketing; Hilfe bei Marketingaktivitäten; Marketing.

Insoweit wird der Widerspruch aus der Unionsmarke 012 839 452 zurückgewiesen.

2. Im Übrigen wird die Beschwerde der Markeninhaberin zurückgewiesen.

https://tinyurl.com/tg4adhl

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