Monday, March 30, 2020

GRUR RR 11/2019 - EuGH 4.7.2019 – C-99/18 P Beurteilung eines Bildzeichens in klanglicher Hinsicht – fly.de


Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zehnte Kammer) für Recht erkannt und entschieden:

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die FTI Touristik GmbH trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) entstanden sind.

3. Herr Harald Prantner und Herr Daniel Giersch tragen ihre eigenen Kosten.

https://tinyurl.com/uqqsgl3

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