Wednesday, April 1, 2020

GRUR Prax 02/2020(23. Januar 2020) - BVerwG 29.8.2019 - 7 C 33.17 - Steuergeheimnis schränkt presserechtlichen Auskunftsanspruch ein (Yvonne Schäfer)


Leitsatz:

Beim Zusammentreffen von presserechtlichem Auskunftsanspruch und Steuergeheimnis ist im Wege der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes des zwingenden öffentlichen Interesses nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO ein verhältnismäßiger Ausgleich zwischen dem Interesse an der Vertraulichkeit vom Steuergeheimnis geschützter Daten und gegenläufigen öffentlichen Interessen herzustellen. Bei dieser vom Gesetzgeber vorgeprägten Abwägung findet auch das nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Informationsinteresse der Presse Berücksichtigung.

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