Wednesday, June 10, 2020

GRUR 04/2020 - EuGH 27.2.20 – C-240/18 P Keine Wahrnehmung eines Titels für Filmkomödie als moralisch verwerflich – Constantin Film Produktion/EUIPO [Fack Ju Göhte] (m. Anm. Wolfang Berlit, S. 400)

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt und entschieden:

1.      Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 24. Januar 2018, Constantin Film Produktion/EUIPO (Fack Ju Göhte) (T‑69/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:27), wird aufgehoben.

2.      Die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 1. Dezember 2016 (Sache R 2205/2015‑5) über die Anmeldung des Wortzeichens „Fack Ju Göhte“ als Unionsmarke wird aufgehoben.

3.      Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum trägt neben seinen eigenen Kosten auch die Kosten, die der Constantin Film Produktion GmbH sowohl im ersten Rechtszug in der Rechtssache T‑69/17 als auch im Rechtsmittelverfahren entstanden sind.

https://tinyurl.com/ydb3hjan

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