Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt und entschieden:
1. Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 12. September 2018, Der Grüne Punkt/EUIPO – Halston Properties (Darstellung eines Kreises mit zwei Pfeilen) (T‑253/17, EU:T:2018:909), wird aufgehoben.
2. Die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 20. Februar 2017 (Sache R 1357/2015-5) wird aufgehoben.
3. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten, die der Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH im Rahmen des vorliegenden Rechtsmittels und des Verfahrens des ersten Rechtszugs entstanden sind.
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