In der Beschwerdesache
…
betreffend die Marke 30 2012 032 880
hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 4. Dezember 2019 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, des Richters Dr. Söchtig und der Richterin LachenmayrNikolaou
beschlossen:
1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Der Antrag der Beschwerdeführerin, dem Beschwerdegegner die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen, wird zurückgewiesen.
https://tinyurl.com/y77hnep3
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