Friday, June 5, 2020

GRUR RR 03/2020 - EuGH 17.10.2019 – C-514/18 P Fehlende rechtserhaltende Benutzung einer Individualmarke durch Vereinsmitglieder – Steirisches Kürbiskernöl

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zehnte Kammer) für Recht erkannt und entschieden:

1.      Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.      Die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark (Österreich) trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und Frau Gabriele Schmid entstanden sind.

https://tinyurl.com/y8rywk35

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