Friday, August 7, 2020

GRUR 07/2020 - BPatG 9.12.19 – 29 W (pat) 503/16 Keine rechtserhaltende Benutzung einer abweichenden Benutzungsform – Auto Bild.de/autobid.de

 In der Beschwerdesache … 

 … 

betreffend die Wort-/Bildmarke 30 2013 019 118

 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 17. Juli 2019 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Dr. Mittenberger-Huber sowie der Richterinnen Akintche und Seyfarth

 beschlossen:

 1. Auf die Beschwerde der Inhaberin der angegriffenen Marke wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 35 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 28. August 2015 aufgehoben, soweit darin auf den Widerspruch aus der Marke 30 2008 049 501 die Löschung der angegriffenen Marke für die Dienstleistungen der 

Klasse 35: Dateienverwaltung mittels Computer; Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken; 

Klasse 39: Transportwesen; Logistik-Dienstleistungen auf dem Transportsektor; Dienstleistungen eines Frachtmaklers; Dienstleistungen eines Transportmaklers; Reservierungsdienste im Transportwesen; Auskünfte über Transportangelegenheiten; Lagerung von elektronisch gespeicherten Daten und Dokumenten; Verpacken von Waren; Einlagerung von Waren; Entladen von Frachten; 

angeordnet wurde. Im vorgenannten Umfang wird der Widerspruch aus der Marke 30 2008 049 501 zurückgewiesen. 

2. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

https://tinyurl.com/y37u5cqt

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