Friday, August 14, 2020

GRUR 08/2020 - BGH 21.4.20 – X ZR 75/18 Keine Offenkundigkeit durch Lieferung und Inbetriebnahme einer Anlage – Konditionierverfahren

 Konditionierverfahren

 EPÜ Art. 54 Abs. 2

Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Anlage bei einer Käuferin begründen nicht ohne weiteres eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass beliebige Dritte die Anlage untersuchen und dadurch Kenntnis von einer Erfindung erhalten.

BGH, Urteil vom 21. April 2020 - X ZR 75/18 - Bundespatentgericht

https://tinyurl.com/y6yb3k7w

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