Friday, August 14, 2020

GRUR Prax 15/2020(29. Juli 2020) - BPatG 12.12.2019 - 30 W (pat) 802/15 Regelgegenstandswert im designrechtlichen Nichtigkeitsverfahren (Jan D. Müller-Broich)

 In der Beschwerdesache



 betreffend das Design …
(hier: Nichtigkeitsverfahren…)

hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 10. Oktober 2019 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richter Merzbach und Dr. Meiser

beschlossen:

 I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Designabteilung 3.5 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 16. Juni 2015 wird aufgehoben.

II. Es wird festgestellt, dass das eingetragene Design … nichtig ist.

III. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

IV. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 100.000,-- € festgesetzt

https://tinyurl.com/y365ce9v

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