In der Beschwerdesache
…
betreffend das Design …
(hier: Nichtigkeitsverfahren…)
hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 10. Oktober 2019 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richter Merzbach und Dr. Meiser
beschlossen:
I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Designabteilung 3.5 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 16. Juni 2015 wird aufgehoben.
II. Es wird festgestellt, dass das eingetragene Design … nichtig ist.
III. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
IV. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 100.000,-- € festgesetzt
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