Wednesday, October 28, 2020

GRUR 10/2020 - BGH 28.5.20 – I ZR 129/19 Rechtsmissbräuchliche Abmahnung bei Urheberrechtsverstoß – Al Di Meola

 Verkündet am: 28. Mai 2020 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

in dem Rechtsstreit

 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 28. Mai 2020 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, den Richter Dr. Löffler, die Richterin Dr. Schwonke, den Richter Feddersen und die Richterin Dr. Schmaltz

für Recht erkannt:

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 8 - vom 21. Juni 2019 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als darin zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist.

Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg - Abteilung 18b - vom 10. November 2017 auf die Berufung der Beklagten abgeändert und die Klage vollumfänglich abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Von Rechts wegen

https://tinyurl.com/y6hw8hxo

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