In der Beschwerdesache
…
betreffend die Marke 30 2015 207 340
hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 27. Juli 2020 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Kätker und Dr. von Hartz
beschlossen:
Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 24 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 11. Mai 2017 wird aufgehoben. Das Deutsche Patent- und Markenamt wird angewiesen, die Eintragung der angegriffenen Marke wegen des Widerspruchs aus der Marke 30 2014 008 138 zu löschen.
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