GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - EuGH 16.7.2020 - C-606/18 P Befugnisse der EU-Kommission bei der Nachprüfung nach Kartellverstößen (Hermann Dück)
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden:
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Nexans France SAS und die Nexans SA tragen die Kosten.
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