Thursday, March 11, 2021

GRUR Prax 3/2021(10. Februar 2021) - BGH 1.9.2020 - KZR 12/15 Diskriminierungsfreier Zugang zum Bahnnetz als wesentlicher Einrichtung

 Stationspreissystem II

AEUV Art. 102

Ein marktbeherrschendes Unternehmen, das mit dem Zugang zu wesentlichen Einrichtungen in unterschiedlichen Gebieten weitgehend gleichartige Leistungen anbietet, diese Leistungen in einem komplexen Preissystem zusammenfasst und die Preise für einzelne Leistungen innerhalb dieses Systems nach Kategorien - einseitig - bestimmt, hat dafür Sorge zu tragen, dass dieses Preissystem die ihm unterworfenen Sachverhalte nachvollziehbar und diskriminierungsfrei regelt; insbesondere ist es ihm verwehrt, ohne sachlichen Grund unterschiedliche Preise für vergleichbare Leistungen zu fordern und damit einzelne Wettbewerber auf der nachgelagerten Marktstufe zu benachteiligen.

BGH, Urteil vom 1. September 2020 - KZR 12/15 - OLG Dresden

LG Leipzig

https://tinyurl.com/4s9fefu9

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