Monday, July 26, 2021

GRUR Prax 13/2021(30. Juni 2021) - BPatG 4.3.2021 - 30 W (pat) 811/18 Zur Bestimmung des maßgeblichen Gesamteindrucks eines Designs

In der Designnichtigkeitssache
betreffend das eingetragene Design 40 109 822-0002 (Nichtigkeitsverfahren N 17/16)

hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 4. März 2021 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker, der Richterin Akintche und des Richters Merzbach

beschlossen:

I. Auf die Beschwerde des Designinhabers wird der Beschluss der Designabteilung 3.5 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 10. August 2018 aufgehoben.

II. Der Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des eingetragenen Designs 40 109 822 - 0002 wird zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

IV. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 50.000,- € festgesetzt.

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