Thursday, September 30, 2021

GRUR Prax 18/2021(15. September 2021) - BGH 13.7.2021 - II ZR 84/20 Gebündelte Durchsetzung zedentenverschiedener Forderungen zulässig

RDG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Satz 1; InsO § 19 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1

a) Der Inkassobegriff der § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG umfasst Geschäftsmodelle, die ausschließlich oder vorrangig auf eine gerichtliche Einziehung der Forderung abzielen. Dies gilt auch im Fall des sogenannten "Sammelklage-Inkasso".

b) Eine weiche Patronatserklärung kommt als Mittel zur Vermeidung der rechnerischen Überschuldung nicht in Betracht. Wenn sich in der Ertrags- und Finanzplanung bereits Liquiditätslücken abzeichnen, lässt sich eine positive Fortführungsprognose bei einer bereits in der Krise befindlichen Gesellschaft damit nur ausnahmsweise begründen.

BGH, Urteil vom 13. Juli 2021 - II ZR 84/20 - KG

LG Berlin

https://tinyurl.com/bbxwm6hm

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