Wednesday, October 27, 2021

GRUR 10/2021 - BGH 27.7.21 – X ZR 61/20 Ausschluss des Patentübertragungsanspruchs nach Fristablauf – Zündlanze

Zündlanze

ArbNErfG § 16

Ein Arbeitgeber ist nach einer Mitteilung im Sinne von § 16 Abs. 1 ArbNErfG nur dann zur Übertragung des Rechts an den Arbeitnehmer verpflichtet, wenn dieser ein entsprechendes Verlangen innerhalb der in § 16 Abs. 2 ArbNErfG normierten Frist äußert. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber an seiner Absicht, die Schutzrechtsanmeldung bzw. das Schutzrecht aufzugeben, nicht mehr festhält.

BGH, Urteil vom 27. Juli 2021 - X ZR 61/20 - OLG Karlsruhe
LG Mannheim

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