Wednesday, October 27, 2021

GRUR Prax 19/2021(29. September 2021) - BPatG 7.6.2021 - 29 W (pat) 1/19 „Grantler“ ist beschreibende Motivangabe für Taschen und Bekleidungsstücke

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 30 2017 018 196.5

hat der 29. Senat (Markenbeschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 7. Juni 2021 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Dr. Mittenberger-Huber, der Richterin Akintche und des Richters kraft Auftrags Posselt

beschlossen:

Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 25 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 1. Juni 2018 aufgehoben, soweit darin die Anmeldung auch zurückgewiesen wurde für die Waren

Klasse 18: Gepäck, Brieftaschen, insbesondere aus Leder und Lederimitationen; Regen- und Sonnenschirme;

Klasse 24: Stoffe; Textilwaren und Textilersatzstoffe; Haushaltswäsche; Bettwäsche und Decken; Bettdecken; Tischdecken; Reisedecken; Badetücher; Handtücher; Taschentücher [Textil]; Tischwäsche [nicht aus Papier]; Kissenbezüge; Vorhänge und Stores aus Textilien oder aus Kunststoff; Wandbekleidungen [Textil];

Klasse 25: Gürtel; Schuhwaren.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.



















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