Wednesday, October 27, 2021

GRUR Prax 19/2021(29. September 2021) - BVerwG 26.4.2021 - 10 C 1.20 Rundfunkrechtlicher Auskunftsanspruch gegen kommunales Unternehmen

Leitsätze:

1. Zu den Informationen, die bei einer nach § 5 Abs. 1 Satz 1 MStV informationspflichtigen Stelle vorhanden sind, gehören auch solche, die auf dienstliche Vorgänge und Wahrnehmungen bezogen sind und die nicht verschriftlicht bzw. nicht aktenkundig gemacht wurden.

2. Zur Erstattung von Auskünften über nicht aufgezeichnete Informationen bedarf es gegebenenfalls der Abfrage präsenten dienstlichen Wissens bei der nach der internen Geschäftsverteilung sachlich zuständigen Stelle bzw. bei einem für den abgefragten Sachverhalt sachlich zuständigen Mitarbeiter.

https://www.bverwg.de/de/260421U10C1.20.0

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