Wie man diesen Blog am besten nutzt

Grüß Gott!

Mein Name ist Martin Schweiger und ich bin Patentanwalt in Singapur.

Hier ist mein Blog über Patent- und Markenrecht.

Ich bin die allermeiste Zeit in Singapur und hier stelle ich die deutsche Rechtssprechung zum Thema Patent- und Markenrecht ein, die ich online lesen kann.

Ich folge den Veröffentlichungen von PMZ, GRUR, GRUR-RR, GRUR INT, The Official Journal of the EPO, Blatt für PMZ, CRonline und Der IP-Rechts-Berater.

Was von diesen Zeitungen im Internet erhältlich ist, finden Sie hier.

Wenn ich eine Entscheidung einmal veröffentlicht habe, dann wird sie nicht noch einmal veröffentlicht, auch wenn sie in einer anderen Zeitschrift zitiert wird.

Wenn Sie diesen Blog in einer Online-Aggregator-Software abonnieren, dann wird Ihr Leben als Patentanwalt in Bezug auf Rechtssprechung recht einfach. Im folgenden Video zeige ich, wie das geht: https://youtu.be/HF9xX_d5oak


Wednesday, December 29, 2021

Der IP-Rechts-Berater 12/2021 - OLG Frankfurt v. 15.7.2021 - 6 W 40/21 / Newerla, Danjel-Philippe, Zu den Grenzen der Unterrichtung über die Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch einen Zahlungsdienstleister im Hinblick auf den Mitbewerberschutz

https://dejure.org/2021,33296

Der IP-Rechts-Berater 12/2021 - OLG Frankfurt v. 16.9.2021 - 6 U 133/20 / Brandi-Dohrn, Anselm, Zur Irreführung bei Rückgewinnungsversuchen nach Kündigung

https://dejure.org/2021,40613

CR online 12/2021 - OLG München v. 5.8.2021 - 29 U 2411/21 Kart, OLG München: Rechts-/Parteifähigkeit einer britischen Limited nach Brexit-Vollendung

https://dejure.org/2021,35490

CR online 12/2021 - BGH v. 16.3.2021 - X ZR 9/20, BGH: Internationale Zuständigkeit bei Angabe einer vom Hauptsitz abweichenden Betriebsstätte im Website-Impressum

Brüssel-Ia-VO Art. 7 Nr. 5

Die Angabe einer vom Hauptsitz abweichenden Betriebsstätte im Impressum einer Website darf ein Kunde, der über diese Website ein Vertragsangebot abgibt, in der Regel dahin verstehen, dass die angegebene Stelle im Namen des Stammhauses die Leistungen anbietet, Vertragsangebote entgegennimmt und gegebenenfalls deren Annahme erklärt.

BGH, Urteil vom 16. März 2021 - X ZR 9/20 - OLG Frankfurt am Main

LG Frankfurt am Main

https://tinyurl.com/5n7mn8d8

CR online 12/2021 - BGH v. 7.4.2021 - VIII ZR 191/19, BGH: Verbrauchsgüterkauf: Verbrauchereigenschaft bei Unternehmensbezug; Kostenvorschussanspruch

BGB §§ 13, 14 Abs. 1, § 437 Nr. 1, § 439 Abs. 2, § 439 Abs. 3 (in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung), § 474 Abs. 1 Satz 1

a) Schließt eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft objektiv zu einem Zweck ab, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so kommt eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten privaten Zweck nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Bestätigung von Senatsurteile vom 30. September 2009 - VIII ZR 7/09, NJW 2009, 3780 Rn. 11; vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, NJW 2013, 2107 Rn. 18).

b) Zu den Voraussetzungen eines im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs in Betracht kommenden Anspruchs des Verbrauchers auf einen Kostenvorschuss für noch nicht angefallene Kosten des Ausbaus einer mangelhaften Kaufsache und des Einbaus einer als Ersatz gelieferten Sache (Bestätigung von Senatsurteil vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, BGHZ 192, 148 Rn. 27, 35, 53 f.).

c) Ein Anspruch des Käufers auf Vorschuss für die Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache besteht nicht (Bestätigung von Senatsurteil vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, aaO Rn. 49 f.).

BGH, Urteil vom 7. April 2021 - VIII ZR 191/19 - OLG Frankfurt am Main

 LG Gießen

https://tinyurl.com/24372f7u

CR online 12/2021 - LG Osnabrück v. 24.9.2021 - 10 Qs 49/21, LG Osnabrück: Smartphone-Videoaufnahme von Polizeieinsätzen

https://dejure.org/2021,39940

CR online 12/2021 - OLG Brandenburg v. 11.8.2021 - 1 U 69/20, OLG Brandenburg: Entschädigungsanspruch gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO setzt Schaden voraus

https://dejure.org/2021,36107

GRUR RR 12/2021 - OLG Düsseldorf 9.8.2021 – 2 W 15/21 Einwand der abweichenden technischen Gestaltung im Zwangsvollstreckungsverfahren – Zirkonium-Cer-Verbundoxid III (Ls.)

https://dejure.org/2021,34202

GRUR RR 12/2021 - OLG Düsseldorf 11.1.2021 – I-20 W 68/20 Keine analoge Anwendung der prozessualen Regeln für Geschäftsgeheimnisse in anderen Rechtsgebieten – Kundendatenbank (Ls.)

https://dejure.org/2021,9768

GRUR RR 12/2021 - LG Düsseldorf 4.5.2021 – 4 c O 32/20 Reichweite des Sortenschutzes bei Erntegut – Winterweizen (Ls.)

https://dejure.org/2021,35426

GRUR RR 12/2021 - OLG Rostock 10.2.2021 – 2 W 2/21 Kerngleichheit von Rabattankündigungen mittels Facebook-Postings – Rabattankündigungen für E-Zigaretten

https://dejure.org/2021,5070

GRUR RR 12/2021 - OLG Frankfurt a. M. 4.2.2021 – 6 U 161/20 Keine erneute Zustellung der Unterlassungsverfügung an nachträglich bestellten Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners – Erkundigungspflicht vor Vollziehung

https://dejure.org/2021,6101

GRUR RR 12/2021 - LG München I 19.8.2021 – 7 O 15350/19 Erfolgloser Zwangslizenzeinwand bei fehlender Lizenzwilligkeit – Sprachsignalcodierer

https://dejure.org/2021,34359

GRUR 12/2021 - BGH 18.6.21 – I ZB 30/21 Suspensiveffekt eines Rechtsmittels im ZPO-Haftverfahren – Erzwingungshaft

Erzwingungshaft

ZPO § 570 Abs. 1, § 575 Abs. 5, § 802g Abs. 1

Bei einem Haftbefehl gemäß § 802g Abs. 1 ZPO handelt es sich um ein Zwangsmittel im Sinne von § 570 Abs. 1 ZPO. Der sofortigen Beschwerde und der Rechtsbeschwerde (§ 575 Abs. 5 ZPO) gegen einen Haftbefehl kommt damit aufschiebende Wirkung zu.

BGH, Beschluss vom 18. Juni 2021 - I ZB 30/21 - LG Kiel
AG Kiel

https://tinyurl.com/2mhrdpb2

GRUR 12/2021 - BGH 7.10.21 – X ZB 14/20 Grenzen der Akteneinsicht bei Hauptsacheerledigung – Akteneinsicht XXV

Akteneinsicht XXV

ZPO §§ 91a, 299, 567 Abs. 1 Nr. 2

Ein Beschluss, mit dem das Gericht einem am Rechtsstreit Beteiligten auf der Grundlage von § 299 Abs. 1 ZPO Akteneinsicht gestattet, wird gegenstandslos, wenn sich der Rechtsstreit vor Rechtskraft dieses Beschlusses und vor Gewährung der Einsicht in der Hauptsache erledigt.

BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - X ZB 14/20 - OLG Karlsruhe
LG Mannheim

https://tinyurl.com/2p8y5ekt

GRUR 12/2021 - BGH 12.1.21 – KVR 34/20 Voraussetzungen für die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung – CTS Eventim/Four Artists (Ls.)

CTS Eventim/Four Artists

GWB § 36 Abs. 1 Satz 1

a) Für die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung genügt es, wenn die Marktmacht ausgleichende Wirkung des Wettbewerbs durch eine Veränderung der markt- und unternehmensbezogenen Strukturen in noch höherem Maße eingeschränkt wird, als dies schon vor dem Zusammenschluss der Fall war. Die Anforderungen an die Verstärkungswirkung stehen dabei in einer Wechselbeziehung zu der Wettbewerbssituation auf dem betroffenen Markt, insbesondere dem Maß der bereits ohne die Verwirklichung des Zusammenschlussvorhabens eingetretenen Schwächung der Kontrolle bestehender Marktmacht durch den Wettbewerb.

b) Ein Zusammenschluss, der - insbesondere wegen noch ungünstigerer Bedingungen für einen nachstoßenden Wettbewerb - die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung erwarten lässt, stellt ohne weiteres eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs dar.

BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - KVR 34/20 - OLG Düsseldorf

https://tinyurl.com/mr34wumn

GRUR 12/2021 - BGH 6.7.21 – KZR 11/18 Keine Notwendigkeit einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung für Verstoß gegen Diskriminierungsverbot – wilhelm.tel

wilhelm.tel

GWB § 20 Abs. 1, § 33 Abs. 1, 3

Für einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot reicht es aus, dass die durch wettbewerbskonforme Gründe nicht gerechtfertigte erhebliche Ungleichbehandlung geeignet ist, sich nachteilig auf die Wettbewerbsposition des diskriminierten Unternehmens auszuwirken. Eine tatsächlich eingetretene erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigung ist nicht erforderlich (hier: ungleiche Behandlung von Breitbandkabelunternehmen bei der Zahlung von Einspeiseentgelten).

BGH, Urteil vom 6. Juli 2021 - KZR 11/18 - OLG Hamburg
 LG Hamburg

https://tinyurl.com/yke93xuy

GRUR 12/2021 - EuGH 11.11.21 – C-388/20 Informationspflichten zum Nährwert auf Lebensmittelverpackungen – BVV/Dr. Oetker [Vitalis]

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Achte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 31 Abs. 3 Unterabs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission ist dahin auszulegen, dass diese Bestimmung allein für Lebensmittel gilt, bei denen eine Zubereitung erforderlich und die Zubereitungsweise vorgegeben ist.

https://tinyurl.com/54pcrhj4

GRUR 12/2021 - BGH 1.7.21 – I ZR 137/20 Darlegungs- und Beweislastverteilung beim wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz – Kaffeebereiter

Kaffeebereiter

UWG § 4 Nr. 3

a) Der Kläger, der wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz beansprucht, hat zu seinem Produkt und dessen Merkmalen, die seine wettbewerbliche Eigenart begründen, konkret vorzutragen. Hat er diesen Anforderungen genügt, trifft den Beklagten die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die das Entstehen der an sich gegebenen wettbewerblichen Eigenart hindern oder eine an sich bestehende wettbewerbliche Eigenart schwächen oder entfallen lassen. Danach ist es Sache des Beklagten, zum wettbewerblichen Umfeld des in Rede stehenden Produkts vorzutragen und die Marktbedeutung von Produkten darzulegen, mit denen er die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts in Frage stellen will.

b) Bei der Prüfung, ob durch eine Nachahmung eine vermeidbare Herkunftstäuschung hervorgerufen wird, ist auf den Zeitpunkt der Markteinführung der Nachahmung abzustellen. Daraus ergibt sich, dass dieser Zeitpunkt auch für die Prüfung der Frage maßgeblich ist, ob die an sich gegebene wettbewerbliche Eigenart des klägerischen Produkts durch einen Vertrieb unter einem Zweitkennzeichen entfallen ist. Die wettbewerbliche Eigenart muss grundsätzlich im Zeitpunkt des Angebots der Nachahmung auf dem Markt noch bestehen.

BGH, Urteil vom 1. Juli 2021 - I ZR 137/20 - OLG Frankfurt am Main

 LG Frankfurt am Main

https://tinyurl.com/2p8ptzj2

GRUR 12/2021 - BGH 22.7.21 – I ZR 194/20 Keine Haftung für Fernsehwerbung für Glücksspielangebote wegen verletzter Prüfpflichten – Rundfunkhaftung

Rundfunkhaftung

UWG §§ 3a, 8 Abs. 3 Nr. 2, GlüStV 2012 § 5 Abs. 5, GlüStV 2021 § 5 Abs. 7

a) Ein Mischverband liegt nicht vor, wenn die vom Verband satzungsgemäß verfolgten Interessen seiner gewerblichen Mitglieder mit den von ihnen zu wahrenden Verbraucherinteressen übereinstimmen und deshalb nicht die Gefahr einer Interessenkollision besteht.

b) Eine Fernsehwerbung für Glücksspielangebote auf einer benannten Internetseite kann der mittelbaren Förderung des Absatzes von Glücksspielangeboten auf einer anderen Internetseite mit nahezu identischem Domainnamen und ähnlich gestaltetem Inhalt dienen.

c) Eine Holdinggesellschaft, die aufgrund der konzerninternen Aufgabenverteilung die wettbewerbsrechtlichen Prüfungspflichten der konzernangehörigen Rundfunkveranstalter übernimmt, hat für die Ausstrahlung rechtswidriger Werbung einzustehen, wenn sie einen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss auf die Tochterunternehmen hinsichtlich der Veröffentlichung der Werbung hat.

d) Die durch eine Abmahnung ausgelöste Prüfungspflicht eines Rundfunkveranstalters beschränkt sich auf grobe und unschwer erkennbare Rechtsverstöße. Eine aufwändige Prüfung der Sach- und Rechtslage unter Einbeziehung höchstrichterlich nicht geklärter Rechtsfragen ist einem Rundfunkveranstalter regelmäßig nicht zumutbar.

BGH, Urteil vom 22. Juli 2021 - I ZR 194/20 - OLG Köln

 LG Köln

https://tinyurl.com/3fdksbrr

GRUR 12/2021 - BGH 20.10.21 – I ZR 96/20 Unzulässige werbliche Angabe über fehlendes Widerrufsrecht bei individuell angefertigten Treppenliften – Kurventreppenlift

Kurventreppenlift

Richtlinie 2011/83/EU Art. 2 Nr. 4, 5 und 6, Art. 9 Abs. 2 Buchst. a und b, Art. 14 Abs. 3, Art. 16 Buchst. a und c; UWG § 3 Abs. 1, §§ 3a, 8 Abs. 1 Satz 2; BGB § 312d Abs. 1, § 312g Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, § 355 Abs. 2, § 356 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 4, § 357 Abs. 8, §§ 433, 474, 631, 650; EGBGB Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

a) Ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts mit einer individuell erstellten, an die Wohnverhältnisse des Kunden angepassten Laufschiene ist ein Werkvertrag. Wird ein solcher Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen mit einem Verbraucher geschlossen, steht diesem ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB zu, weil der in § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB vorgesehene Ausschluss dieses Rechts Werkverträge nicht erfasst.

b) Die werbliche Angabe eines Anbieters von Treppenliften, im Falle eines Kurventreppenlifts mit individuell geformten und an die Gegebenheiten vor Ort angepassten Laufschienen bestehe kein Widerrufsrecht des Verbrauchers, begründet Erstbegehungsgefahr für einen Verstoß gegen die Pflicht zur Information über das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB gemäß § 312d Abs. 1 und Art. 246a Abs. 2 Nr. 1 EGBGB.

BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - I ZR 96/20 - OLG Köln
 LG Köln

https://tinyurl.com/29wd7jxw

GRUR 12/2021 - BGH 22.7.21 – I ZB 16/20 Feststellungslast des Markeninhabers hinsichtlich Verkehrsdurchsetzung einer Farbmarke im Löschungsverfahren – NJW-Orange

NJW-Orange

MarkenG § 8 Abs. 3

a) An der Rechtsprechung, wonach verbleibende Zweifel, ob ein Schutzhindernis im Eintragungszeitpunkt vorlag, zu Lasten des Antragstellers des Löschungsverfahrens und nicht des Markeninhabers gehen, hält der Senat nicht fest.

b) Es obliegt generell dem Markeninhaber, im Löschungsverfahren diejenigen Umstände nachzuweisen, aus denen sich der (Fort-)Bestand seiner Marke ergibt (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-217/13 und C-218/13, GRUR 2014, 776 Rn. 70 - Oberbank u.a. [Farbmarke-Rot]; EuGH, Urteil vom 22. Oktober 2020 - C-720/18 und C-721/18, GRUR 2020, 1301 - Ferrari [testarossa]).

BGH, Beschluss vom 22. Juli 2021 - I ZB 16/20 - Bundespatentgericht

https://tinyurl.com/33w29254

GRUR 12/2021 - EuGH 28.10.21 – C-123/20 Entstehen eines nicht eingetragenen Geschmacksmusters an Bauteilen durch Veröffentlichung von Fahrzeugfotos – Ferrari/Mansory Design [Front kit]

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 11 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist dahin auszulegen, dass, wenn Abbildungen eines Erzeugnisses der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wie bei der Veröffentlichung von Fotografien eines Fahrzeugs, dies dazu führt, dass ein Geschmacksmuster an einem Teil dieses Erzeugnisses im Sinne von Art. 3 Buchst. a dieser Verordnung oder an einem Bauelement dieses Erzeugnisses als komplexem Erzeugnis im Sinne von Art. 3 Buchst. c und Art. 4 Abs. 2 dieser Verordnung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, sofern die Erscheinungsform dieses Teils oder Bauelements bei dieser Offenbarung eindeutig erkennbar ist.

Damit geprüft werden kann, ob diese Erscheinungsform die Voraussetzung der Eigenart im Sinne von Art. 6 Abs. 1 dieser Verordnung erfüllt, ist es erforderlich, dass der in Rede stehende Teil oder das in Rede stehende Bauelement einen sichtbaren Teilbereich des Erzeugnisses oder des komplexen Erzeugnisses darstellt, der durch Linien, Konturen, Farben, die Gestalt oder eine besondere Oberflächenstruktur klar abgegrenzt ist.

https://tinyurl.com/yckhju4u

GRUR 12/2021 - BGH 22.9.21 – I ZR 83/20 Reichweite der Wiederholungsgefahr bei Urheberrechtsverletzung durch Lehrer an öffentlicher Schule – Uli-Stein-Cartoon

Uli-Stein-Cartoon

GG Art. 34; BGB § 839 Abs. 1 Fd; UrhG § 19a, § 97 Abs. 1 Satz 1, § 97a Abs. 3 Satz 1, § 99; ZPO § 264 Nr. 2 und 3

a) Macht ein Lehrer im Rahmen der Informatik-Arbeitsgemeinschaft einer öffentlichen Schule, die sich mit der Erstellung der schulischen Internet-Homepage befasst, auf dieser Homepage einen der Auflockerung und Illustration dienenden Cartoon in urheberrechtsverletzender Weise öffentlich zugänglich, erstreckt sich die hierdurch begründete Wiederholungsgefahr regelmäßig auf alle öffentlichen Schulen im Verwaltungsbereich des in Anspruch genommenen Bundeslands.

b) Weist das erstinstanzliche Gericht den Hauptantrag des Klägers ab und gibt seinem Hilfsantrag statt, fällt bei Einlegung der Berufung durch den Beklagten die Entscheidung über den Hauptantrag bei dem Berufungsgericht nicht zur Entscheidung an, sondern erwächst in Rechtskraft, wenn nicht der Kläger Anschlussberufung einlegt. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn der Kläger den Rechtsstreit erstinstanzlich hinsichtlich des Hauptantrags einseitig für in der Hauptsache erledigt erklärt und den Hauptantrag hilfsweise - für den Fall, dass die Voraussetzungen der Feststellung seiner Erledigung nicht vorliegen - aufrechterhält.

c) Erklärt der Kläger mit Blick auf eine von dem Beklagten nach Klageerhebung abgegebene Unterwerfungserklärung den Rechtsstreit hinsichtlich des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs

einseitig für erledigt und erhält diesen Anspruch hilfsweise - für den Fall, dass der Erledigungsfeststellungsantrag nicht begründet ist - aufrecht, kann die Erledigungserklärung regelmäßig nicht dahin ausgelegt werden, dass der Kläger auf den Unterlassungsanspruch verzichtet oder die Parteien sich auf sein Entfallen geeinigt hätten.

BGH, Urteil vom 22. September 2021 - I ZR 83/20 - OLG Stuttgart

LG Stuttgart

https://tinyurl.com/2p9dtbve

GRUR 12/2021 - BGH 9.9.21 – I ZR 118/20 Gerätevergütung für zur betrieblichen Nutzung im Unternehmen des Herstellers bereitgestellte PCs – Eigennutzung

Eigennutzung

Richtlinie 2001/29/EG Art. 5 Abs. 2 und 3; UrhG aF § 53 Abs. 1 und 2, 54 Abs. 1, § 54d Abs. 1

a) Eine abweichende Vereinbarung im Sinne des § 54d Abs. 1 UrhG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung ist allein ein Vertrag zwischen den zur Vereinbarung von Vergütungsverträgen berufenen Verwertungsgesellschaften einerseits und andererseits den Vergütungsschuldnern oder Verbänden, denen die Vergütungsschuldner angehören.

b) Der in § 54 Abs. 1 Satz 1 UrhG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung genannte Begriff der ""durch die Veräußerung der Geräte sowie der Bild- oder Tonträger geschaffenen Möglichkeit"", Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 oder 2 UrhG vorzunehmen, ist mit Blick auf Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG dahin auszulegen, dass ihm auch Geräte unterliegen, die zur betrieblichen Nutzung im Unternehmen des Herstellers bereitgestellt werden. Auch hinsichtlich solcher Geräte steht dem auf Zahlung von Gerätevergütung in Anspruch Genommenen der Nachweis offen, dass sie eindeutig zu anderen Zwecken als der Anfertigung von Privatkopien genutzt wurden.

BGH, Urteil vom 9. September 2021 - I ZR 118/20 - OLG München

https://tinyurl.com/4taa55n4

GRUR 12/2021 - BGH 9.9.21 – I ZR 113/18 Urheberrechtsverletzung durch Framing – Deutsche Digitale Bibliothek II (m. Anm. Malte Stieper, S. 1515)

Deutsche Digitale Bibliothek II

Richtlinie 2001/29/EG Art. 3 Abs. 1; Richtlinie 2014/26/EU Art. 16; UrhG § 15 Abs. 2, § 19a; VGG § 34 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1

a) Die Einbettung eines mit Einwilligung des Rechtsinhabers auf einer frei zugänglichen Internetseite verfügbaren Werks in die Internetseite eines Dritten im Wege des Framing stellt einen
Eingriff in das Recht zur öffentlichen Wiedergabe nach § 15 UrhG dar, wenn sie unter Umgehung von Schutzmaßnahmen gegen Framing erfolgt, die der Rechtsinhaber getroffen oder veranlasst hat (Anschluss an EuGH, Urteil vom 9. März 2021 - C-392/19, GRUR 2021, 706 = WRP 2021, 600 - VG Bild-Kunst).

b) Bedingungen einer Nutzungsrechtseinräumung können im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 VGG angemessen sein, wenn sie der Gefahr von Rechtsverletzungen vorbeugen sollen, die nicht durch den zukünftigen Vertragspartner der Verwertungsgesellschaft, sondern durch Drittnutzer begangen werden.

c) Bei der nach § 34 Abs. 1 VGG vorzunehmenden Interessenabwägung ist nicht auf das tatsächlich bestehende Interesse einzelner Urheber abzustellen, sondern auf die typische, auf Rechtswahrung gerichtete Interessenlage der von der Verwertungsgesellschaft treuhänderisch vertretenen Urheberrechtsinhaber.

BGH, Urteil vom 9. September 2021 - I ZR 113/18 - Kammergericht
LG Berlin

https://tinyurl.com/bddwrzwv

GRUR 12/2021 - EuGH 6.10.21 – C-13/20 Recht zur Dekompilierung eines fehlerhaften Computerprogramms durch rechtmäßigen Erwerber – Top System/État belge

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt:

1.      Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen ist dahin auszulegen, dass der rechtmäßige Erwerber eines Computerprogramms berechtigt ist, dieses ganz oder teilweise zu dekompilieren, um Fehler, die das Funktionieren dieses Programms beeinträchtigen, zu berichtigen, einschließlich in dem Fall, dass die Berichtigung darin besteht, eine Funktion zu desaktivieren, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Anwendung, zu der dieses Programm gehört, beeinträchtigt.

2.      Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 91/250 ist dahin auszulegen, dass der rechtmäßige Erwerber eines Computerprogramms, der die Dekompilierung dieses Programms vornehmen möchte, um Fehler, die dessen Funktionieren beeinträchtigen, zu berichtigen, nicht den Anforderungen nach Art. 6 dieser Richtlinie genügen muss. Der Erwerber darf eine solche Dekompilierung jedoch nur in dem für die Berichtigung erforderlichen Ausmaß und gegebenenfalls unter Einhaltung der mit dem Inhaber des Urheberrechts an diesem Programm vertraglich festgelegten Bedingungen vornehmen.

https://tinyurl.com/2d7xcfde

GRUR 12/2021 - OLG Frankfurt a. M. 22.7.21 – 6 U 108/10 Anwendbares Recht bei Vindikation nationaler Teile eines Bündelpatents – Kunststoffsack

https://dejure.org/2021,33863

GRUR 12/2021 - EuGH 14.10.21 – C-186/18 Berechnung der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Verletzung gemeinschaftlichen Sortenschutzrechts – Pardo/CVVP

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Siebte Kammer) für Recht erkannt:

1.      Art. 96 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz ist dahin auszulegen, dass die darin für Ansprüche nach den Art. 94 und 95 dieser Verordnung vorgesehene Verjährungsfrist von drei Jahren, unabhängig davon, ob die eine geschützte Sorte betreffende Verletzungshandlung noch andauert, und unabhängig vom Zeitpunkt des Unterlassens dieser Handlung, zu dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, zu dem zum einen der gemeinschaftliche Sortenschutz endgültig erteilt wurde und zum anderen der Inhaber des gemeinschaftlichen Sortenschutzrechts Kenntnis von dieser Handlung und der Person des Verpflichteten erlangt hat.

2.      Art. 96 der Verordnung Nr. 2100/94 ist dahin auszulegen, dass nur diejenigen Ansprüche nach den Art. 94 und 95 dieser Verordnung verjährt sind, die eine Gesamtheit von gegen eine geschützte Sorte gerichteten Verletzungshandlungen betreffen und die geltend gemacht wurden, nachdem mehr als drei Jahre vergangen waren, seit zum einen der gemeinschaftliche Sortenschutz endgültig erteilt wurde und zum anderen der Inhaber von jeder einzelnen zu dieser Gesamtheit gehörenden Handlung und der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt hat.

https://tinyurl.com/52vxtr4j

GRUR 12/2021 - OLG Düsseldorf 14.7.21 – I-2 U 13/21 Anforderungen an Bereitschaft zum Abschluss einer FRAND-Lizenzierung – Signalsynthese

https://dejure.org/2021,48983

GRUR Prax 12/2021(15. Dezember 2021) - EuGH 11.11.2021 - C-531/20 Unionsrechtswidrigkeit von § 140 III MarkenG

V.      Ergebnis

52.      Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, dem Bundesgerichtshof (Deutschland) wie folgt zu antworten:

Die Art. 3 und 14 der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.°April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Vorschrift entgegenstehen, die die Pflicht der unterliegenden Partei zur Erstattung der Kosten, die der obsiegenden Partei für die Mitwirkung eines Patentanwalts an einem markenrechtlichen Gerichtsverfahren entstanden sind, unabhängig davon vorsieht, ob die Mitwirkung des Patentanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war.

https://tinyurl.com/2p8j5uju

GRUR Prax 12/2021(15. Dezember 2021) - OLG Köln 21.9.2021 - 7 U 166/20 Keine Bußgelderstattung über den Umweg der Amtshaftung

https://dejure.org/2021,45513

GRUR Prax 12/2021(15. Dezember 2021) - LG Stuttgart 27.10.2021 - 11 O 486/21 Kein fliegender Gerichtsstand bei Verstößen in Telemedien

https://dejure.org/2021,47414

GRUR Prax 12/2021(15. Dezember 2021) - OLG Frankfurt a. M. 14.10.2021 - 6 W 22/21 Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung der Erledigung

https://dejure.org/2021,44116

GRUR Prax 12/2021(15. Dezember 2021) - LG Wiesbaden 1.6.2021 - 11 O 47/21 1-Cent-Überweisung mit Werbung im Verwendungszweck „doppelt“ unlauter

https://dejure.org/2021,34863

GRUR Prax 12/2021(15. Dezember 2021) - LG Osnabrück 23.7.2021 - 14 O 366/20 Verschärfte Anforderungen durch § 8 c UWG

https://dejure.org/2021,28015

GRUR Prax 12/2021(15. Dezember 2021) - OLG Bamberg 1.2.2021 - 3 W 4/21 Keine rechtsmissbräuchliche Verfolgung von Verstößen

https://dejure.org/2021,42495

GRUR Prax 12/2021(15. Dezember 2021) - OLG Dresden 15.9.2021 - 4 U 1214/21 Verdachtsberichterstattung bei Verbreitung der Behauptung eines Dritten

https://dejure.org/2021,44985

GRUR Prax 12/2021(15. Dezember 2021) - OLG Brandenburg 4.10.2021 - 1 U 21/21 Rechtswidrige Veröffentlichung zur Corona-Lage in Seniorenheime

https://dejure.org/2021,43591

GRUR Prax 12/2021(15. Dezember 2021) - BGH 28.9.2021 - VI ZR 1228/20 Anspruch auf Löschung einer archivierten Gegendarstellung

BGB § 823 Abs. 1 Ah, § 1004 Abs. 1 Satz 2; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1

Zum Anspruch auf Löschung einer selbst erwirkten Gegendarstellung aus dem Online-Archiv eines Presseorgans, wenn auch die unzulässige Erstmitteilung dort nicht mehr zum Abruf vorgehalten wird.

BGH, Urteil vom 28. September 2021 - VI ZR 1228/20 - OLG Frankfurt am Main

LG Frankfurt am Main

https://tinyurl.com/58wne6sc

GRUR Prax 12/2021(15. Dezember 2021) - OLG Frankfurt a. M. 28.10.2021 - 6 U 161/11 Gebührenanspruch für Abwehr unberechtigter Schutzrechtsverwarnung durch gleichlautende Schreiben gegenüber 400 Fachhändlern

https://dejure.org/2021,46416

GRUR Prax 12/2021(15. Dezember 2021) - BGH 13.7.2021 - X ZR 81/19 Zur öffentlichen Zugänglichkeit eines im Internet abrufbaren Dokuments

Diskontinuierliche Funkverbindung

ZPO §§ 69, 511, 520

Bei einer streitgenössischen Nebenintervention im Sinne von § 69 ZPO ist die Zulässigkeit der von einer Partei und ihrem Streithelfer eingelegten Rechtsmittel grundsätzlich gesondert zu beurteilen (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 4. Oktober 1993 - II ZB 9/93, DtZ 1994, 29; Urteil vom 30. April 2001 - II ZR 328/00, NJW 2001, 2638).

EPÜ Art. 54 Abs. 2; PatG § 3 Abs. 1

Ein elektronisches Dokument, das im Internet auf einem ftp-Server vorgehalten wird, ist jedenfalls dann der Öffentlichkeit zugänglich, wenn es über ein Verzeichnis aufgerufen werden kann, das der Öffentlichkeit als Speicherort für fachbezogene Veröffentlichungen bekannt ist und als Informationsquelle zur Verfügung steht.

BGH, Urteil vom 13. Juli 2021 - X ZR 81/19 - Bundespatentgericht

https://tinyurl.com/yur8p7c4

GRUR Prax 12/2021(15. Dezember 2021) - LG München I 20.7.2021 - 33 O 7534/21 Markenverletzung durch englischsprachige Ankündigung einer neuen Funktion in global agierendem Mikroblogging-Dienst

https://dejure.org/2021,34098

GRUR Prax 12/2021(15. Dezember 2021) - BPatG 3.9.2021 - 30 W (pat) 47/17 Zur Auslegung einer unklaren Erinnerungserklärung vor dem DPMA – SKY ./. PremiumSKY

In der Beschwerdesache

hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 24. Juni 2021 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richter Merzbach und Dr. Meiser

beschlossen:

I. Auf die Beschwerde der Markeninhaberin wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 9 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 7. August 2017 (Erinnerungsbeschluss) aufgehoben, soweit aufgrund des Widerspruchs aus der Unionswiderspruchsmarke UM 004 274 288 die Löschung der angegriffenen Marke für die Waren:

„Laser und Lasereinrichtungen (nicht für medizinische Zwecke), auch für Lichteffekte; CB-Funkgeräte (Hand-, Mobil- und Stationsgeräte), Amateurfunksende- und -empfangsgeräte, Betriebsfunksende- und -empfangsgeräte, Funkverstärker; elektrische, elektronische sowie optoelektronische Bauelemente, auch solche für Solartechnik oder Lasertechnik, Mikrocomputer und Mikroprozessoren (je soweit in Klasse 9 enthalten); Modellbau-Elektronik, nämlich Sende- und Empfangsgeräte für Fernsteuerung und deren Baugruppen, Schalt- und Steuerkreise für Modelle,

elektronische Schaltkreise für Blinkleuchten für Modelle, elektronische Geräuschgeneratoren; elektrische, elektronische und elektromechanische Messgeräte, einschließlich Einbaumessinstrumente sowie Vielfachmessgeräte, digitalanzeigende Vielfachmessgeräte, Oszillographen, Signalverfolger, Frequenzzähler, elektronische und mechanische Spannungsprüfer, elektronische Metallsuchgeräte; elektrische und elektronische Alarmgeräte und Anlagen sowie deren Zubehör, nämlich optische und akustische Signalgeber, akustische Sensoren (UltraschallBewegungsmelder), optische Sensoren sowie Lichtschranken, elektromechanische Sensoren (Tür- und Fensterkontakte, Rüttelkontakte für Fenster und Türen), Baugruppen sowie Bausätze sämtlicher vorgenannter Geräte (soweit in Klasse 9 enthalten); Helligkeitsregler bzw. –dimmer für die elektrische Raumbeleuchtung; Haussprechanlagen, bestehend aus Außenund Innensprechstationen sowie ggf. auch aus Umschaltgeräten, Netzgeräten, Verstärkern und Videogeräten; Beleuchtungsgeräte und Lichteffektgeräte, ausgenommen Laser für Lichteffekte; elektronische Steuergeräte und Controller zur Steuerung von Beleuchtungsgeräten und Lichteffektgeräten, ausgenommen Laser für Lichteffekte; Nebelmaschinen, Lichtquellen (Beleuchtungsgeräte), auch Strahler, einschließlich Effektstrahler, Lichtscanner, Lichtprojektoren und Lichtspots, als Lichteffektgeräte, ausgenommen Laser; Ventilatoren, Lüfter und Gebläse, Leuchtmittel für Lichtquellen (Beleuchtungsgeräte), Lampen, einschließlich Blitzlampen, als Lichteffektgeräte, ausgenommen Laser, Effektlampen, Glimmlampen, Glühlampen und Gasentladungslampen, Fassungen für die vorgenannten Lampen“

angeordnet worden ist.

Insoweit wird die Erinnerung der Widersprechenden gegen den Beschluss der Markenstelle für Klasse 9 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 31. Oktober 2008 (Erstprüferbeschluss) zurückgewiesen.

Die weitergehende Beschwerde der Markeninhaberin wird zurückgewiesen.

II. Der Antrag der Markeninhaberin, die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Widersprechenden aufzuerlegen, wird zurückgewiesen.

III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Die Zulassung ist beschränkt auf die Frage, ob die Erinnerung der Widersprechenden vom 5. Dezember 2008 nur die erste Widerspruchsmarke UM 003 203 411 betroffen hat.

https://tinyurl.com/mtvu6a6y

GRUR Prax 12/2021(15. Dezember 2021) - BPatG 30.9.2021 - 30 W (pat) 547/18 Verwechslungsgefahr bei als i gesprochenem Y – AbiLyt/ABILIFY

In der Beschwerdesache

betreffend die Marke 30 2016 032 079

hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 30. September 2021 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie des Richters Dr. Meiser und der Richterin Dr. Weitzel

beschlossen:

Auf die Beschwerde der Widersprechenden wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 1 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 19. April 2018 aufgehoben, soweit darin der Widerspruch aus der Marke 302 34 306 in Bezug auf die Waren 

„chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche Zwecke; pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse; Hygienepräparate für

medizinische Zwecke; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke; Babykost; Pflaster; Verbandmaterial; Zahnfüllmittel; Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide; Herbizide“ 

zurückgewiesen worden ist.

In dem genannten Umfang wird die Löschung der Marke 30 2016 032 079 angeordnet.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

https://tinyurl.com/2rys5jpn

GRUR Prax 12/2021(15. Dezember 2021) - BPatG 18.10.2021 - 30 W (pat) 22/19 Unentbehrlich oder wichtig, sonst kein funktionaler Zusammenhang

In der Beschwerdesache

betreffend die Marke 30 2014 074 752

hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 17. Juni 2021 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richter Dr. Meiser und Merzbach

beschlossen:

Die Beschwerde der Widersprechenden wird zurückgewiesen.

https://tinyurl.com/ykbp8ye7

GRUR Prax 12/2021(1. Dezember 2021) - OLG Düsseldorf 10.6.2021 - 2 U 54/20 Anwaltliche Prüfungs- und Aufklärungspflichten vor Beantragung einer einstweiligen Verfügung

https://dejure.org/2021,43438

GRUR Prax 12/2021(1. Dezember 2021) - OLG München 13.10.2021 - 7 U 5998/20 Vergütungsansprüche aus einer Marketing-Kampagne im Abgasskandal

https://dejure.org/2021,42004

GRUR Prax 12/2021(1. Dezember 2021) - OLG Frankfurt a. M. 5.8.2021 - 11 U 67/18 (Kart) Zulässigkeit der Feststellungsklage wegen Kartellschadensersatzes

https://dejure.org/2021,40769

GRUR Prax 12/2021(1. Dezember 2021) - OLG Düsseldorf 28.6.2021 - 20 U 178/20 OLG Düsseldorf fragt EuGH: „Enger“ oder „weiter“ Ernährungsbegriff?

https://dejure.org/2021,42030

GRUR Prax 12/2021(1. Dezember 2021) - OLG Frankfurt a. M. 8.10.2021 - 6 W 83/21 „Fliegender Gerichtsstand“ bei Lauterkeitsverletzungen im Internet

https://dejure.org/2021,43180

GRUR Prax 12/2021(1. Dezember 2021) - LG Mannheim 21.4.2021 - 25 O 1/21 Energieversorger nicht mehr zu Angabe des Anteils der einzelnen Energieträger am Gesamtenergieträgermix verpflichtet

https://dejure.org/2021,42256

GRUR Prax 12/2021(1. Dezember 2021) - OLG Frankfurt a. M. 23.9.2021 - 6 W 76/21 Unterlassungsverstoß durch Wiedergabe des verbotenen Wortes mit Auslassungszeichen – B******t

https://dejure.org/2021,42917

GRUR Prax 12/2021(1. Dezember 2021) - EuGH 25.11.2021 - C-102/20 Dreimal Werbung im E-Mail-Posteingang ist „hartnäckiges Ansprechen“

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Dritte Kammer) für Recht erkannt:

1.      Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) in der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Einblendung von Werbenachrichten in der Inbox eines Nutzers eines E‑Mail-Dienstes in einer Form, die der einer tatsächlichen E‑Mail ähnlich ist, und an derselben Stelle wie eine solche E‑Mail, eine „Verwendung … elektronischer Post für die Zwecke der Direktwerbung“ im Sinne dieser Bestimmung darstellt, ohne dass die Bestimmung der Empfänger dieser Nachrichten nach dem Zufallsprinzip oder die Belastung, die dem Nutzer auferlegt wird, insoweit von Bedeutung sind, da diese Verwendung nur unter der Voraussetzung gestattet ist, dass der Nutzer klar und präzise über die Modalitäten der Verbreitung solcher Werbung, namentlich in der Liste der empfangenen privaten E‑Mails, informiert wurde und seine Einwilligung, solche Werbenachrichten zu erhalten, für den konkreten Fall und in voller Kenntnis der Sachlage bekundet hat.

2.      Anhang I Nr. 26 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) ist dahin auszulegen ist, dass ein Vorgehen, das darin besteht, in der Inbox eines Nutzers eines E‑Mail-Dienstes Werbenachrichten in einer Form, die der einer tatsächlichen E‑Mail ähnlich ist, und an derselben Stelle wie eine solche E‑Mail einzublenden, unter den Begriff des „hartnäckigen und unerwünschten Ansprechens“ der Nutzer von E‑Mail-Diensten im Sinne dieser Bestimmung fällt, wenn die Einblendung dieser Werbenachrichten zum einen so häufig und regelmäßig war, dass sie als „hartnäckiges Ansprechen“ eingestuft werden kann, und zum anderen bei Fehlen einer von diesem Nutzer vor der Einblendung erteilten Einwilligung als „unerwünschtes Ansprechen“ eingestuft werden kann.


https://tinyurl.com/4drab5mt





















GRUR Prax 12/2021(1. Dezember 2021) - LG Köln 11.6.2021 - 28 O 218/21 Unzulässige Werbung mit Doppelgänger von Joachim Löw

https://dejure.org/2021,41506

GRUR Prax 12/2021(1. Dezember 2021) - OLG Celle 23.9.2021 - 5 W 39/21 Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs im Gestattungsverfahren

https://dejure.org/2021,43293

GRUR Prax 12/2021(1. Dezember 2021) - LG München I 14.10.2021 - 7 O 12732/20 Falsche Schutzrechtsverletzungsanzeige bei Amazon ist unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

https://dejure.org/2021,43415

GRUR Prax 12/2021(1. Dezember 2021) - OLG München 29.7.2021 - U 2962/16 Kart Verkehrsauffassung bei herstellerfremden Nachfüllwaren – Tork II

https://dejure.org/2021,38571

GRUR Prax 12/2021(1. Dezember 2021) - OLG Frankfurt a. M. 17.9.2021 - 6 W 51/21 Markenmäßige Benutzung durch Verwendung einer Modellbezeichnung in einer Angebotsüberschrift – „Rundhalspullover Sam“

https://dejure.org/2021,39695

GRUR Prax 12/2021(1. Dezember 2021) - BPatG 26.8.2021 - 30 W (pat) 530/20 Kein Fehlen der Unterscheidungskraft bei interpretationsbedürftiger Wortfolge

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 30 2018 106 713.1

hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 26. August 2021 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richterin Dr. Weitzel und des Richters Merzbach

beschlossen:

Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 44 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 4. Februar 2020 aufgehoben.

https://tinyurl.com/2p8zarc7

PMZ 12/2021 ist online

https://shop.wolterskluwer-online.de/media/pdf/15/29/b8/56349112_1638522189.pdf

GRUR Prax 12/2021(15. Dezember 2021) ist online

http://www.grur.org/uploads/media/GRURPrax_24_2021_Inhalt.pdf

GRUR Prax 12/2021(1. Dezember 2021) ist online

http://www.grur.org/uploads/media/GRURPrax_23_2021_Inhalt.pdf

GRUR-Int 12/2021 ist online

http://www.grur.org/uploads/media/GRUR-International_12_2021_Inhaltsverzeichnis.pdf

GRUR-RR 12/2021 ist online

http://www.grur.org/uploads/media/GRUR-RR_12_2021_Inhaltsverzeichnis.pdf

GRUR 12/2021 ist online

http://www.grur.org/uploads/media/GRUR_12_2021_Inhaltsverzeichnis.pdf

EPO 12/2021 ist online

https://www.epo.org/law-practice/legal-texts/official-journal/2021/12/2021-12.pdf

Der IP-Rechts-Berater 12/2021 ist online

http://www.ip-rb.de/50318-MTgwNQ.htm

CR online 12/2021 ist online

https://www.cr-online.de/50300-MTgwNw.htm