Sunday, January 30, 2022

GRUR 01/2022 - BGH 16.11.2021 – VI ZB 58/20 Beschwerdewert des nicht vermögensrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung einer ehrverletzenden Äußerung – Anwaltlicher Schriftsatz

ZPO § 2, § 3, § 511 Abs. 2 Nr. 1

Für die Bemessung des Beschwerdewerts eines Berufungsantrags auf Unterlassung einer Äußerung kommt es nicht nur auf deren Breitenwirkung, sondern auch auf die Wirkung der Äußerungen auf den Kläger selbst an.

BGH, Beschluss vom 16. November 2021 - VI ZB 58/20 - LG Hamburg
AG Hamburg-Wandsbek

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