Wednesday, March 16, 2022

GRUR RR 03/2022 - BPatG 21.7.2021 – 25 W (pat) 535/20 Fristversäumnis zur Einzahlung der Beschwerdegebühr während des Lockdowns der Corona-Pandemie – Natura Balance

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Marke 30 2016 207 007

(hier: Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr)

hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 21. Juli 2021 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, der Richterin Kriener und der Richterin k. A. Fehlhammer

beschlossen:

1. Der Antrag der Widersprechenden auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr wird zurückgewiesen.

2. Die Beschwerde der Widersprechenden gegen den Beschluss der Markenstelle für Klasse 5 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 13. Februar 2020 gilt als nicht eingelegt.

3. Die von der Widersprechenden verspätet gezahlte Beschwerdegebühr ist zurückzuzahlen.

https://tinyurl.com/5n8jcjak

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