Monday, May 30, 2022

GRUR 10/2022 (14. Mai 2022) - BPatG 3.2.2022 – 30 W (pat) 511/20 Veränderung des kennzeichnenden Charakters durch Zusatz – EM blond/EM

Leitsatz

Aktenzeichen: 30 W (pat) 511/20

Entscheidungsdatum: 3. Februar 2022

Rechtsbeschwerde zugelassen: nein

Normen: MarkenG § 26 Abs. 3, § 106a

EM blond/EM

Wird eine Individualmarke mit einem Zusatz (hier: „QUALITY CERTIFIED“) verwendet, der unter Berücksichtigung der gesamten Produktaufmachung den Eindruck erweckt, es handle sich um eine Zweitkennzeichnung mit der Gewährleistungsmarke eines Zertifizierers des betreffenden Produkts, so stellt dies eine Veränderung des kennzeichnenden Charakters der Marke dar.

https://tinyurl.com/mr3b8wxv

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