Monday, May 30, 2022

GRUR Prax 9/2022(4. Mai 2022) - BPatG 11.11.2021 – 11 W (pat) 5/21 Künstliche Intelligenz ist kein Erfinder (Friedrich Albrecht)

Leitsatz: 

Erfinder im Sinne von § 37 Abs. 1 PatG kann nur eine natürliche Person sein. Für eine richterliche Rechtsfortbildung mit dem Ziel, auch eine künstliche Intelligenz (KI) als Erfinder benennen zu können, besteht mangels Gesetzeslücke kein Raum. Die Regelung des § 37 Abs. 1 PatG hat die Anerkennung der „Erfinderehre“ im Blick, die einer KI gerade nicht zukommt.

https://tinyurl.com/yc5uhs33

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