Monday, June 27, 2022

GRUR Prax 11/2022(8. Juni 2022) - BGH 15.3.2022 – X ZR 45/20 Berücksichtigung von erstmals in der Berufungsinstanz vorgelegten Entgegenhaltungen (Arno Grohmann/Jannik Nowotny)

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PatG § 117; ZPO § 531 Abs. 2

Eine Nichtigkeitsklägerin, die in der Klagebegründung unter Bezugnahme auf eine konkrete Entgegenhaltung vorgetragen hat, der Gegenstand eines nachgeordneten Patentanspruchs sei nahegelegt, ist bis zu einem abweichenden gerichtlichen Hinweis grundsätzlich nicht gehalten, sich auf weitere Entgegenhaltungen in Bezug auf diesen Anspruch zu berufen, wenn das Patentgericht in dem gemäß § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis mitgeteilt hat, der Gegenstand der nachgeordneten Ansprüche sei ebenso wie der Gegenstand des Hauptanspruchs voraussichtlich als nicht patentfähig zu beurteilen.

BGH, Urteil vom 15. März 2022 - X ZR 45/20 - Bundespatentgericht

https://tinyurl.com/39buwcvb

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