Wednesday, October 5, 2022

GRUR Prax 16-17/2022(17. August 2022) - BPatG 29.6.2022 – 35 W (pat) 11/20 Doppelvertretung im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren II

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend das Gebrauchsmuster …

(hier: Kostenfestsetzungsverfahren)

hat der 35. Senat (Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 29. Juni 2022 durch den Vorsitzenden Richter Metternich sowie die Richter Dr. Nielsen und Eisenrauch

beschlossen:

1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Gebrauchsmusterabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts vom 6. Juli 2020 aufgehoben.

2. Die von den Antragsgegnerinnen der Antragstellerin zu erstattenden Kosten des patentamtlichen Löschungsverfahrens werden auf 

6.242,10 € 

(in Worten: sechstausendzweihundertzweiundvierzig 10/100 EUR) 

festgesetzt.

Dieser Betrag ist ab dem 14. Februar 2020 mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

3. Die weitergehende Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

4. Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragstellerin 1/3 und die Antragsgegnerinnen 2/3 zu tragen.

https://tinyurl.com/y8bawpkb

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