Thursday, October 6, 2022

GRUR Prax 18/2022(14. September 2022) - BGH 2.6.2022 – I ZR 154/21 Benutzung einer Domain kann für Entstehen eines Unternehmenskennzeichens genügen

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Juni 2022 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, die Richter Dr. Löffler und Feddersen sowie die Richterinnen Pohl und Dr. Schmaltz

beschlossen:

Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 7. Oktober 2021 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Der Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde wird auf 100.000 € festgesetzt.

https://tinyurl.com/2f6uhu4y

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