Wednesday, November 23, 2022

Der IP-Rechts-Berater 10/2022 - BGH v. 2.6.2022 - I ZR 93/21 / Böhm, Claudia, Zur Irreführung der Bewerbung einer Kindermilch mit der Aussage “7 x mehr Vitamin D“; Verbindung mehrerer Verletzungsformen mit “und/oder“-Unterlassungsantrag

7 x mehr

UWG § 3a; Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Art. 3 Unterabs. 2 Buchst. a und d

a) Für die Feststellung, welches Verständnis eine mit einem Unterlassungsantrag angegriffene Werbeanzeige und etwaige dort getroffene Werbeaussagen bei dem angesprochenen Verkehr erwecken, ist der Gesamteindruck zu würdigen, den die Werbung vermittelt, und nicht isoliert auf einzelne Elemente derselben abzustellen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Mai 2022 - I ZR 203/20, juris Rn. 18 - Webshop Awards, mwN).

b) Ein Unterlassungsantrag, in dem mehrere Verletzungsformen durch die Formulierung ""und/oder"" miteinander verknüpft sind, ist nur dann in vollem Umfang begründet, wenn hinsichtlich aller damit beanstandeter Handlungsformen sowohl in ihrer Kombination als auch für sich genommen ein Unterlassungsanspruch besteht. Sieht ein Gericht nur eine von mehreren miteinander verbundenen Verletzungsformen als irreführend an, rechtfertigt dies nicht eine Abweisung des gesamten Unterlassungsantrags, sondern nur dessen teilweise Abweisung.

BGH, Urteil vom 2. Juni 2022 - I ZR 93/21 - OLG München

 LG München

https://tinyurl.com/479ne4s6

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