Wednesday, November 23, 2022

GRUR Prax 19/2022(5. Oktober 2022) - BGH 28.6.2022 – X ZR 67/20 Unzulässige Verallgemeinerung der Ursprungsoffenbarung

Übertragungsparameter

EPÜ Art. 138 Abs. 1 Buchst. c; IntPatÜbkG Art. II § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Durch eine Patentanmeldung, die sich mit der nahtlosen Änderung der Datenübertragungsrate in einem ADSL-System befasst und hierzu vorschlägt, ausschließlich die Zuweisung von Bits zu Subkanälen zu ändern und eine bestimmte Signalisierungsart einzusetzen, ist nicht unmittelbar und eindeutig offenbart, dass diese Signalisierungsart auch zur bloßen Änderung der Bitzuweisung bei gleich bleibender Datenrate oder zur Änderung anderer Übertragungsparameter eingesetzt werden kann.

BGH, Urteil vom 28. Juni 2022 - X ZR 67/20 - Bundespatentgericht

https://tinyurl.com/y6yuhhjd

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