B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 30 2019 026 612.5 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 6. August 2022 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, der Richterin Dr. Rupp-Swienty, LL.M., und des Richters k. A. Staats, LL.M.Eur., beschlossen: 1. Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 42 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 2. Juni 2021 aufgehoben, soweit die Anmeldung für folgende Dienstleistung zurückgewiesen worden ist: Klasse 36: Ausgabe von Wert- und Gutscheinkarten; Beratung und Information in Bezug auf vorgenannte Dienstleistungen, soweit in dieser Klasse enthalten. 2. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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