Monday, November 5, 2018

GRUR Prax 16/2018 (3. August 2018) - BPatG 13.6.2018 - 26 W (pat) 539/17 Postmortaler Persönlichkeitsschutz ist auf zehn Jahre beschränkt



BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
betreffend die Markenanmeldung 30 2016 213 459.7

hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 13. Juni 2018 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Jacobi und Schödel

beschlossen:

1. Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 33 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 13. Juni 2017 wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Deutsche Patent- und Markenamt zurückverwiesen.

2. Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird angeordnet.

https://bit.ly/2CJmMrM

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