Zur Frage, ob die Obliegenheit eines im Ausland ansässigen Markeninhabers, in einem anhängig gewordenen Löschungsverfahren einen Inlandsvertreter zu bestellen, durch einen formlos an die im Register vermerkte Auslandsadresse übermittelten Hinweis ausgelöst werden kann.
BPatG, Beschluss vom 7. 3. 2019 – 30 W (pat) 38/18
https://tinyurl.com/rmmfxbd
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