Friday, April 17, 2020
GRUR 02/2020 - BPatG 19.9.19 – 14 W (pat) 44/19 Gleichlaufende Auslegung von AMVO und PSMVO – Fungizide Wirkstoffzusammensetzung
Fungizide Wirkstoffzusammensetzung
1. Die zu Artikel 3 (c) der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 ergangene Rechtsprechung des EuGH gilt gleichermaßen für die Auslegung von Artikel 3 Abs. 1 (c) der Verordnung (EG) Nr. 1610/96.
2. Wurde bei einem Grundpatent, das mehrere Erzeugnisse schützt, bereits für einen neuen Monowirkstoff ein Schutzzertifikat erteilt, kommt die Erteilung eines weiteren Schutzzertifikats für eine ebenfalls durch dieses Grundpatent geschützte Kombination aus diesem Monowirkstoff und einen vorbekannten Wirkstoff nach der ActavisRechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nur dann in Betracht, wenn die Wirkstoffzusammensetzung gegenüber dem Monowirkstoff eine andere, eigenständige Innovation darstellt.
3. Um sich auf synergistische Wirkungen einer Wirkstoffzusammensetzung berufen zu können, müssen diese im Grundpatent konkret benannt sein.
https://tinyurl.com/w6ee4bd
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