Wednesday, April 1, 2020

GRUR Prax 01/2020(9. Januar 2020) - BPatG 9.10.2019 - 29 W (pat) 519/18 Bekenntnis „Mir all sin Kölle“ ohne Unterscheidungskraft (Friedrich Albrecht)


Mir all sin Kölle Bei bekenntnishaften Aussagen bzw. Botschaften sozialer Kommunikation liegen gerade im Hinblick auf den Aussagegehalt konkrete Anhaltspunkte für eine nach außen gerichtete und damit sichtbare Verwendung der Wortfolge vor; andere Verwendungsformen sind insoweit unüblich und praktisch nicht bedeutsam. Derartigen Aussagen fehlt in der Regel die Unterscheidungskraft, weil sie stets nur als solche, nicht jedoch als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden werden.

https://tinyurl.com/wzop5z4

No comments:

Post a Comment

Note: Only a member of this blog may post a comment.