Wednesday, April 1, 2020

GRUR Prax 01/2020(9. Januar 2020) - BPatG 24.9.2019 - 27 W (pat) 48/18 Verwechslungsgefahr zwischen GTA und Gtarcade (Evelina Levenson)


BESCHLUSS

In der Beschwerdesache …

betreffend die Marke 30 2015 010 529

hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 24. September 2019 durch die Richterin Werner als Vorsitzende und die Richter Schwarz und Paetzold

beschlossen:

1. Unter teilweiser Aufhebung der Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamtes, Markenstelle für Klasse 41, vom 16. September 2016 und vom 4. Mai 2018 wird die Löschung der Eintragung der Marke 30 2015 010 529 „Gtarcade“ aufgrund der Widersprüche aus den Marken UM 007 405 558 „GTA“ und UM 001 154 764 „GTA“ für die folgenden Waren und Dienstleistungen angeordnet:

Klasse 09: gespeicherte Computerprogramme; Computersoftware; herunterladbare elektronische Veröffentlichungen; Computerprogramme [herunterladbar]; Musikdateien zum Herunterladen; Spielsoftware; Audio und Videoplatten und -CDs; Zeichentrickfilme; Bilddateien zum Herunterladen; kinematografische Filme [belichtet]

Klasse 35: Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken

Klasse 41: Unterhaltung; Betrieb eines Clubs [Unterhaltung]; Informationen über Unterhaltungsveranstaltungen; Party-Planung [Unterhaltung]; Auskünfte über Freizeitaktivitäten; Spiele, die online über ein Computernetz angeboten werden; Vermietung von Spielzeug; Vermietung von Spielausrüstung.

2. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

https://tinyurl.com/u7rn7bl

No comments:

Post a Comment

Note: Only a member of this blog may post a comment.