Wednesday, June 10, 2020

GRUR Prax 08/2020(16. April 2020) - BVerwG 7.11.2019 - 3 C 19.18 Bedeutung von Gesundheitsrisiken für den Arzneimittelbegriff (Gunnar Sachs/Magdalena Thole)

Leitsatz:

Der Nachweis einer nennenswerten Wirkung auf die physiologischen Funktionen des Menschen führt nicht zwangsläufig zur Beurteilung eines Erzeugnisses als Arzneimittel. Die Einstufung als Nahrungsergänzungs- oder als Arzneimittel erfordert eine Gesamtbetrachtung der Produktmerkmale, bei der auch die möglichen Gesundheitsrisiken der Verwendung zu berücksichtigen sind.

https://tinyurl.com/y9kjtjgg

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