Monday, June 22, 2020

GRUR Prax 09/2020(06 Mai 2020) - EuGH 4.3.2020 - C-328/18 P Zeichenähnlichkeit hängt nicht von Vermarktungsbedingungen ab (Mathias Kochendörfer) .

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt und entschieden:

1.      Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 7. März 2018, Equivalenza Manufactory/EUIPO – ITM Entreprises (BLACK LABEL BY EQUIVALENZA) (T‑6/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:119), wird aufgehoben.

2.      Die von der Equivalenza Manufactory SL beim Gericht der Europäischen Union in der Rechtssache T‑6/17 eingereichte Klage wird abgewiesen.

3.      Die Equivalenza Manufactory SL trägt neben ihren eigenen Kosten hinsichtlich des Verfahrens des ersten Rechtszugs in der Rechtssache T‑6/17 und des Rechtsmittelverfahrens die Kosten, die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hinsichtlich dieser Verfahren entstanden sind.


https://tinyurl.com/ya9392o7

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