Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt und entschieden:
1. Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 7. März 2018, Equivalenza Manufactory/EUIPO – ITM Entreprises (BLACK LABEL BY EQUIVALENZA) (T‑6/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:119), wird aufgehoben.
2. Die von der Equivalenza Manufactory SL beim Gericht der Europäischen Union in der Rechtssache T‑6/17 eingereichte Klage wird abgewiesen.
3. Die Equivalenza Manufactory SL trägt neben ihren eigenen Kosten hinsichtlich des Verfahrens des ersten Rechtszugs in der Rechtssache T‑6/17 und des Rechtsmittelverfahrens die Kosten, die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hinsichtlich dieser Verfahren entstanden sind.
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