In Sachen
…
wegen Löschung des Gebrauchsmusters … (hier: Kostenfestsetzungsverfahren) hat der 35. Senat (Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 19. März 2020 durch den Vorsitzenden Richter Metternich sowie den Richter Eisenrauch und die Richterin Bayer
beschlossen:
1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Gebrauchsmusterabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts vom 18. Juli 2018 dahingehend abgeändert, dass die durch die Antragsgegnerin an die Antragstellerin zu erstattenden Kosten auf 5.793,00 € festgesetzt werden. Dieser Betrag ist ab dem 20. Februar 2018 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
2. Im Übrigen wird die Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin zu 9/10 und die Antragsgegnerin zu 1/10.
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