Wednesday, October 28, 2020

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - BPatG 19.3.2020 - 35 W (pat) 14/18 Ohne Schätzungsgrundlage Gegenstandswert in Gebrauchsmusterlöschungsverfahren höchstens 500.000 EUR (Johannes Graf Ballestrem)

 In Sachen
 …
wegen Löschung des Gebrauchsmusters … (hier: Kostenfestsetzungsverfahren) hat der 35. Senat (Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 19. März 2020 durch den Vorsitzenden Richter Metternich sowie den Richter Eisenrauch und die Richterin Bayer

beschlossen:

1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Gebrauchsmusterabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts vom 18. Juli 2018 dahingehend abgeändert, dass die durch die Antragsgegnerin an die Antragstellerin zu erstattenden Kosten auf 5.793,00 € festgesetzt werden. Dieser Betrag ist ab dem 20. Februar 2018 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

2. Im Übrigen wird die Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin zu 9/10 und die Antragsgegnerin zu 1/10.

https://tinyurl.com/y3gtyu4l

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