Wednesday, October 28, 2020

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - EuGH 2.7.2020 - C-265/19 Verpflichtung zur Inländerbehandlung ausübender Künstler (Ralf Kitzberger)

 1. Das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen des High Court (oberstes Zivil- und Strafgericht, Irland) betrifft die Auslegung von Art. 8 der Richtlinie 2006/115/EG(2) in Verbindung mit den Art. 4 und 15 des am 20. Dezember 1996 in Genf angenommenen und mit dem Beschluss 2000/278/EG des Rates im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigten Vertrags der Weltorganisation für geistiges Eigentum (im Folgenden: WIPO) über Darbietungen und Tonträger (im Folgenden: WPPT)(3).

2. Das vorlegende Gericht möchte mit seinen Fragen im Wesentlichen wissen, welche ausübenden Künstler (und Hersteller) nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115 Anspruch auf eine „angemessene Vergütung“ haben können. Die Fragen beziehen sich somit auf den Anwendungsbereich dieser Bestimmung, wobei die erste, die zweite und die dritte Frage sich in erster Linie auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Union und gegebenenfalls diejenigen der Mitgliedstaaten beziehen.

3. Das vorlegende Gericht möchte im Wesentlichen wissen, ob die in Art. 4 WPPT vorgesehene Verpflichtung zur Inländerbehandlung für Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115 gilt, und im Rahmen der zweiten, der dritten und der vierten Frage, welchen Ermessensspielraum die Mitgliedstaaten in Bezug darauf haben, wem das in der Richtlinie genannte Recht auf eine einzige angemessene Vergütung zusteht, insbesondere, wenn der WPPT und das Rom-Abkommen Vorbehalte zulassen.

https://tinyurl.com/y4bamlme

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