Monday, July 26, 2021

GRUR 07/2021 - BGH 2.2.21 – X ZR 170/18 Auslegung eines im Patentanspruch eigenständig definierten Merkmals – Anhängerkupplung II

Anhängerkupplung II

EPÜ § 69 Abs. 1

Bei der Auslegung eines Merkmals, das im Patent eigenständig definiert wird, ist nicht allein auf generelle Zielsetzungen in der Beschreibung abzustellen. Vielmehr sind auch die konkreten Funktionen zu berücksichtigen, die diesem Merkmal bei den Ausführungsbeispielen zukommen.

BGH, Urteil vom 2. Februar 2021 - X ZR 170/18 - OLG Düsseldorf
 LG Düsseldorf

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