Monday, July 26, 2021

GRUR Prax 14/2021(14. Juli 2021) - BGH 20.5.2021 - X ZR 62/19 Keine wirksame Inanspruchnahme einer Priorität bei bloßem Naheliegen eines Merkmals

Bodenbelag

EPÜ Art. 87 Abs. 1

Die Inanspruchnahme eines Prioritätsrechts ist nicht wirksam, wenn der Gegenstand der späteren Anmeldung aus dem Inhalt der früheren Anmeldung nur aufgrund eigenständiger Überlegungen des Fachmanns hergeleitet werden kann. Hierbei ist unerheblich, ob es naheliegend war, solche Überlegungen anzustellen.

BGH, Urteil vom 20. Mai 2021 - X ZR 62/19 - Bundespatentgericht

No comments:

Post a Comment

Note: Only a member of this blog may post a comment.