Monday, June 27, 2022

GRUR 11/2022(2. Juni 2022) - EuGH 28.4.2022 – C-44/21 Keine Notwendigkeit eines erstinstanzlichen Bestandsverfahrens im Verfügungsverfahren – Phoenix Contact/Harting

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Sechste Kammer) für Recht erkannt:
Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsprechung entgegensteht, wonach der Erlass einstweiliger Maßnahmen wegen der Verletzung von Patenten grundsätzlich verweigert wird, wenn das in Rede stehende Patent nicht zumindest ein erstinstanzliches Einspruchs‑ oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat.

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